Allgemeine Geschäftbedingungen

I. Allgemeines:
1. Unsere Lieferungen und die Vereinbarungen zwischen uns und dem Auftraggeber, die Ausführungen von Arbeiten an Elektro- und Haushaltsgeräten sowie ihren Teilen erfolgen nur zu den nachfolgenden AGB. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.
2. Durch Änderungen oder Unwirksamkeit einzelner Bedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.
II. Preise:
1. Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn Sie von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Für einen verlangten Kostenvoranschlag ohne anschließende Reparatur wird eine Pauschale in Rechnung gestellt. Der überprüfte Gegenstand braucht nicht mehr in den Ursprungszustand versetzt zu werden, wenn dies technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
2. Wird ein Reparaturauftrag ohne eindeutige Fehlerangabe erteilt, so können wir unter Berücksichtigung des Verkehrswertes und der Betriebssicherheit des Reparaturgegenstandes nach Rücksprache (Vereinbarung) alle Reparaturen durchführen, die wir für erforderlich halten.
3. Werden bei eindeutiger Fehlerangabe während der Reparatur weitere Mängel festgestellt, so dürfen wir diese ohne besonderen Auftrag beseitigen, wenn dies notwendig und die Kosten im Verhältnis zu den Kosten des Hauptauftrages geringfügig sind. Andernfalls ist das Einverständnis des Auftraggebers erforderlich.
4. Die Durchführung der Arbeiten wird nach spezifizierter Aufgliederung und nach den im Betrieb ermittelten Arbeitswerten abgerechnet. Beanstandungen von Rechnungen müssen sofort und unverzüglich nach Aushändigung erfolgen.
5. Trat der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auf oder war der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht anwesend, so werden dem Auftraggeber die Anfahrtspauschale in Rechnung gestellt.
6. Unsere Rechnungen sind grundsätzlich nach Erledigung einer Reparatur in bar sofort ohne Abzug zu entrichten. Andere Zahlungsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Öffentliche Einrichtungen und Vollkaufleute müssen innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug überweisen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Auftraggeber verpflichtet, Verzugs- und Mahnkosten in Höhe von € 5,- für jede ergangene Mahnung sowie bankübliche Verzugszinsen ab Fälligkeit zu zahlen.
7. Ersatzteile werden ausnahmslos per Nachnahme zugesendet!
III. Gewährleistung:
1. Die Gewährleistung für alle ausgeführten Reparaturarbeiten sowie für die neu eingebauten Ersatzteile beträgt 6 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Erledigung der Reparatur. Die Beseitigung von Mängeln erfolgt durch kostenlose Nachbesserung.
2. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die im Rahmen der Reparatur behobenen Fehler bzw. erneuerten Ersatzteile, nicht auf das Gesamtgerät.
3. Die Ersatzteilgarantie bezieht sich nur auf die Ersatzteile, die von uns geliefert und eingebaut wurden.
4. Ausgeschlossen von der Gewährleistung ist Eigenverschulden.
5. Natürlicher Verschleiss ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
6. Eine Nachbesserung begründet keinen Neubeginn der Gewährleistungsfrist.
7. Sollte es für uns nicht wirtschaftlich sein oder mit unzumutbarem Aufwand verbunden sein eine Nachbesserung zu erbringen, so ist uns auch die Möglichkeit gegeben, hiervon durch Kostenerstattung, jedoch maximal in Höhe der Ursprungsrechnung, Abstand zu nehmen.
IV. Ersatzteile
1. Ersatzteile sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Folgende Ausnahmen sind ausgeschlossen : Falschlieferung, Neuteiledefekt ( nur unter der Voraussetzung, dass diese Ersatzteile von einem Fachbetrieb nachweislich eingebaut worden sind ).
2. Es gelten immer die Preise, die zum Zeitpunkt der Lieferung gültig sind.
3. Da wir lediglich Händler sind, übernehmen wir keinerlei Haftung für Folgeschäden aller Art.
4. Die Ersatzteile müssen gemäß der allgemein gültigen Vorschriften eingebaut und genutzt werden (z.B. keine gewerbliche Nutzung ).
5. Wir haften nicht für etwaige Ansprüche, die durch Lieferverzug entstanden sind (z.B. Nutzungsausfall ).
V. Haftung:
1. Wir haften nur für Schäden, die von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Für von uns nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegende Schäden haften wir nicht. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
VI. Transport
1. Die Josef Szot Gmbh. übernimmt keine Gewähr für Schäden, die durch den Transport und / oder die unsachgemässe Lagerung, Verpackung und Verstauung während des Transportes an dem Transportgut ebstehen oder entstanden sind.
2. Der Auftraggeber Übernimmt allein die Gefahr von Schäden jeglicher Art die am Reperaturgut nach Übergabe an den Lieferanten/Transporteur entstehen
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet und berechtigt, die ordnungsgemäß und vertagsmäßige Erf¨llung des Werkauftrages am Betriebsstandort der Josef Szot GmbH. zu Überprüfen und festzustellen.
4. Spätere Reklamation nach Übergabe des Reparaturgutes an den Transporteur sind auf grund dieser Vereinbarungen ausgeschlossen.
VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich ergebenden Verbindlichkeiten ist Wien.