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I. |
Allgemeines: |
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1. |
Unsere Lieferungen und die Vereinbarungen
zwischen uns und dem Auftraggeber, die Ausführungen von Arbeiten
an Elektro- und Haushaltsgeräten sowie ihren Teilen erfolgen nur
zu den nachfolgenden AGB. Abweichende Vereinbarungen bedürfen
unserer ausdrücklichen Zustimmung. |
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2. |
Durch Änderungen oder Unwirksamkeit
einzelner Bedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen nicht
berührt. |
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II. |
Preise: |
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1. |
Kostenvoranschläge sind nur dann
verbindlich, wenn Sie von uns schriftlich abgegeben und als
verbindlich bezeichnet werden. Für einen verlangten
Kostenvoranschlag ohne anschließende Reparatur wird eine
Pauschale in Rechnung gestellt. Der überprüfte Gegenstand
braucht nicht mehr in den Ursprungszustand versetzt zu werden,
wenn dies technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar ist. |
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2. |
Wird ein Reparaturauftrag ohne eindeutige
Fehlerangabe erteilt, so können wir unter Berücksichtigung des
Verkehrswertes und der Betriebssicherheit des
Reparaturgegenstandes nach Rücksprache (Vereinbarung) alle
Reparaturen durchführen, die wir für erforderlich halten. |
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3. |
Werden
bei eindeutiger Fehlerangabe während der Reparatur weitere
Mängel festgestellt, so dürfen wir diese ohne besonderen Auftrag
beseitigen, wenn dies notwendig und die Kosten im Verhältnis zu
den Kosten des Hauptauftrages geringfügig sind. Andernfalls ist
das Einverständnis des Auftraggebers erforderlich. |
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4. |
Die Durchführung der Arbeiten wird nach
spezifizierter Aufgliederung und nach den im Betrieb ermittelten
Arbeitswerten abgerechnet. Beanstandungen von Rechnungen müssen
sofort und unverzüglich nach Aushändigung erfolgen. |
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5. |
Trat der beanstandete Fehler bei der
Überprüfung nicht auf oder war der Auftraggeber zum vereinbarten
Termin nicht anwesend, so werden dem Auftraggeber die
Anfahrtspauschale in Rechnung gestellt. |
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6. |
Unsere Rechnungen sind grundsätzlich nach
Erledigung einer Reparatur in bar sofort ohne Abzug zu
entrichten. Andere Zahlungsbedingungen bedürfen der
ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Öffentliche
Einrichtungen und Vollkaufleute müssen innerhalb von zehn Tagen
ohne Abzug überweisen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist
der Auftraggeber verpflichtet, Verzugs- und Mahnkosten in Höhe
von € 5,- für jede ergangene Mahnung sowie bankübliche
Verzugszinsen ab Fälligkeit zu zahlen. |
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7. |
Ersatzteile werden ausnahmslos per Nachnahme zugesendet! |
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III. |
Gewährleistung: |
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1. |
Die Gewährleistung für alle ausgeführten
Reparaturarbeiten sowie für die neu eingebauten Ersatzteile
beträgt 6 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der
Erledigung der Reparatur. Die Beseitigung von Mängeln erfolgt
durch kostenlose Nachbesserung. |
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2. |
Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die
im Rahmen der Reparatur behobenen Fehler bzw. erneuerten
Ersatzteile, nicht auf das Gesamtgerät. |
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3. |
Die Ersatzteilgarantie bezieht sich nur auf
die Ersatzteile, die von uns geliefert und eingebaut wurden. |
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4. |
Ausgeschlossen von der Gewährleistung ist
Eigenverschulden. |
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5. |
Natürlicher Verschleiss ist von der
Gewährleistung ausgeschlossen. |
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6. |
Eine Nachbesserung begründet keinen
Neubeginn der Gewährleistungsfrist. |
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7. |
Sollte es für uns nicht wirtschaftlich sein
oder mit unzumutbarem Aufwand verbunden sein eine Nachbesserung
zu erbringen, so ist uns auch die Möglichkeit gegeben, hiervon
durch Kostenerstattung, jedoch maximal in Höhe der
Ursprungsrechnung, Abstand zu nehmen. |
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IV. |
Ersatzteile |
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1. |
Ersatzteile sind grundsätzlich vom Umtausch
ausgeschlossen. Folgende Ausnahmen sind ausgeschlossen :
Falschlieferung, Neuteiledefekt ( nur unter der Voraussetzung,
dass diese Ersatzteile von einem Fachbetrieb nachweislich
eingebaut worden sind ). |
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2. |
Es gelten immer die Preise, die zum
Zeitpunkt der Lieferung gültig sind. |
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3. |
Da wir lediglich Händler sind, übernehmen
wir keinerlei Haftung für Folgeschäden aller Art. |
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4. |
Die Ersatzteile müssen gemäß der allgemein
gültigen Vorschriften eingebaut und genutzt werden (z.B. keine
gewerbliche Nutzung ). |
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5. |
Wir haften nicht für etwaige Ansprüche, die
durch Lieferverzug entstanden sind (z.B. Nutzungsausfall ). |
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V. |
Haftung: |
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1. |
Wir haften nur für Schäden, die von uns
oder einem unserer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder
vorsätzlich verursacht wurden. Für von uns nicht vorhersehbare
oder im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegende Schäden
haften wir nicht. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers,
gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. |
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VI. |
Transport |
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1. |
Die Josef Szot Gmbh. übernimmt keine Gewähr für Schäden, die durch den Transport
und / oder die unsachgemässe Lagerung, Verpackung und Verstauung während des Transportes
an dem Transportgut ebstehen oder entstanden sind. |
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2. |
Der Auftraggeber Übernimmt allein die Gefahr von Schäden jeglicher Art die
am Reperaturgut nach Übergabe an den Lieferanten/Transporteur entstehen |
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3. |
Der Auftraggeber ist verpflichtet und berechtigt, die ordnungsgemäß und vertagsmäßige
Erf¨llung des Werkauftrages am Betriebsstandort der Josef Szot GmbH. zu Überprüfen und
festzustellen.
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4. |
Spätere Reklamation nach Übergabe des Reparaturgutes an den Transporteur sind auf grund dieser
Vereinbarungen ausgeschlossen.
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VII. |
Erfüllungsort und Gerichtsstand |
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1. |
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle
sich ergebenden Verbindlichkeiten ist Wien. |